Unsere Ziele und Forderungen in der Übersicht

Das Ziel des Aktionsbündnis für die Ostheide ist der Schutz des Menschen und seiner Gesundheit, von Natur, Landschaft und unseres ländlichen Lebensraums durch die Verhinderung von Neubautrassen der Bahn oder privater Unternehmen durch die Nordheide.

Unser Fokus gilt insbesondere der von der Bahn favorisierten Hochgeschwindigkeitsstrecke für den Personen und Güterverkehr Ashausen – Unterlüß/Suderburg und der sog. Breimeier-Trasse.

Externe Links zu den geplanten Neubau-Streckenverläufen Ashausen – Unterlüß/Suderburg finden finden Sie hier: http://mbs-hbh.die-bahn-baut.de/anlagenverzeichnis und Informationen zur Breimeier-Trasse unter: www.vcd.org/nds.

Die Breimeier-Trasse wird derzeit in politischen Kreisen diskutiert. Sie ist bisher von der Bahn nicht als Variante in das Dialogverfahren aufgenommen, könnte es aber noch werden. Sie könnte auch von privaten Unternehmen wie der Metronom-Eisenbahn-Gesellschaft mbH verwirklicht werden. Sie würde von Waltershof westlich an Hamburg vorbei über Neu Wulmstorf, Buchholz, Jesteburg, Marxen, Wulfsen, Bahlburg und Mechtersen nach Lüneburg und von dort durch das Wendland bis Wittenberge führen. Dort würde die Strecke den sog. Ostkorridor erreichen.

Selbstredend liegt es in unserer Aufgabe, den Lebensraum unserer Kinder nachhaltig zu schützen. Auch Kinder und Jugendliche sind betroffen und befassen sich mit diesem Thema. 

Gegen Neubaustrecken

Das Aktionsbündnis hat sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit allen betroffenen Anwohnern die geplanten Neubaustrecken zu verhindern und an Alternativlösungen konstruktiv mitzuwirken.

Die Pläne der Bahn AG und ihre Folgen

Die Bahn ist vom Bundesverkehrsminister beauftragt, Alternativen zu der bereits vor Jahren geplanten Y-Trasse, die sich im Raum Rotenburg – Walsrode am Widerstand der Bürger und Gemeinden festgebissen hat, zu entwickeln.

Nun hat die Bahn folgende Alternativen vorgestellt:

  • Einen Ausbau der Bestandsstrecke Winsen-Lüneburg-Uelzen-Celle-Hannover mit weiteren Gleisen.

  • Den Neubau einer Güterverkehrsstrecke zwischen Maschen-Soltau-Celle (im Norden parallel zur A 7).

  • Den Neubau einer zweigleisigen Hochgeschwindigkeitsstrecke für den Güter- und Personenverkehr von Ashausen über Roydorf, Luhdorf, Bahlburg, Vierhöfen, Gellerser Dörfer bis nach Suderburg bzw. Unterlüß – siehe Plan.

Trotz aller Beteuerungen, das Auswahlverfahren wäre „ergebnisoffen“, ist bereits heute die Favoritenrolle der Strecke mitten durch unsere Nordheide-Region erkennbar, weil die Variante Suderburg / Unterlüß die kürzeste und billigste Lösung ist. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist die dünne Besiedlung in unserem Raum. Daher erwartet die Bahn am wenigsten Widerstand von den Bürgern, Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und Gemeinden. Hier wird sich die Bahn täuschen!

Die Planungen sind auch nach Ablauf von 8 Jahren immer noch nicht an ein Ende gekommen. Eine Entscheidung über verschiedene heiß umstrittene Varianten erwarten wir im Herbst 2023. Das bedeutet für uns:

  • Die kilometerweite Verlärmung unseres Lebensumfeldes: Durch die ICE-Züge tagsüber (bis 260 km/h) und nachts durch Güterzüge (bis 160 km/h).

  • Die Gleisabstände zu den Anrainerdörfern betragen in vielen Fällen nur wenige 100 Meter.

  • Die Zerstückelung der Landschaft hätte verheerende zerstörerische Wirkungen auf unsere Landschafts- und Naturschutzgebiete, Feuchtbiotope, Flora-Fauna-Habitate und Trinkwasserschutzgebiete.

  • Es gibt keinen Nutzen für unsere Region! Im Gegenteil – viele Gemeinden werden abgeschnitten, alte Wegebeziehungen fallen fort und die Bewirtschaftung der Ackerflächen wird erheblich erschwert.

Unsere Forderungen im einzelnen

Das AFDO legt im Schulterschluss mit allen anderen BI´s, die sich die Verhinderung von Neubaustrecken zum Ziel gesetzt haben (BBU, BBNH, Eimke 21 u. a.) folgende Positionen als Forderungen für das weitere Verfahren zum Hafen-Hinterland-Verkehr fest:

  • Ausbau vor Neubau

    Sämtliche Initiativen sehen im intelligenten Ausbau vorhandener Strecken eine verträglichere Lösung für die Kapazitätserweiterung als im Bau von Neubaustrecken durch bisher unzerschnittene Landschaft. Bedingung für diese Lösung muss eine optimale und uneingeschränkte Ausstattung der betroffenen Strecken mit Lärmschutzeinrichtungen sein. Es sind sämtliche technische Möglichkeiten zu nutzen, damit die künftige Belastung an den betroffenen Strecken minimiert wird. Wo das zu erreichen ist, sollte auch der Lärmpegel im Vergleich zur heutigen Situation verringert werden. Im Zuge der planerischen Vorbereitung sind Planfeststellungsverfahren auch für Ausbaumaßnahmen durchzuführen, damit die Anlieger einen Anspruch auf alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben wie bei einem Neubau haben. Nur so kann verhindert werden, dass einfach zusätzliche Züge auf alte Schienen verlagert werden und die Verlärmung weiter zunimmt. Für den Ausbau kommt nicht nur die vorhandene Strecke HH-LÜ-UE-CE-H sondern auch andere Korridore wie z.B. die Strecke Rotenburg – Verden in Frage.

  • Realistische Prognose des Verkehrsaufkommens als Grundlage (Bedarfsanalyse)

    Die Ausgangsdaten für die Erfordernisse zusätzlicher Schienenkapazitäten sind nochmals kritisch zu prüfen und den betroffenen Bürgern zu Beginn des Verfahrens schlüssig und verständlich darzulegen. Angekündigte utopische Wachstumsraten für den Güterverkehr wurden schon in der Vergangenheit oftmals nicht realisiert. Neue Verkehrsprognosen müssen sich an Fakten orientieren und nicht an Wunschzahlen der Politik und der Unternehmen, damit wirklich nur über zusätzliche Kapazitäten zu entscheiden ist, die nachvollziehbar unabdingbar erforderlich sind.

  • Neutrale fachliche Beratung im Zuge des Beteiligungsverfahrens

    Die Mehrheit der Bürgerinitiativen sieht sich nicht in der Lage, technische Planungen und deren Grundlagen, die von den Experten der Bahn im Zuge des Verfahrens vorgelegt werden, so zu prüfen, dass eine objektive Bewertung möglich ist. Auch für die Erarbeitung eigener Alternativen und deren Prüfung ist fachkundige Unterstützung unerlässlich.

    Wir fordern daher die Einsetzung eines Gutachters, der gemeinschaftlich von den Bürgerinitiativen ausgewählt und aus Mitteln des Planungsverfahrens finanziert wird.

  • Besetzung des Gremiums im Beteiligungsverfahren

    Aus der Presse ist zu entnehmen, dass derzeit die betroffenen Landkreise vom Land aufgefordert sind, Teilnehmer für das Gremium zur Bürgerbeteiligung zu benennen.
    Die Vertreter der Bürgerinitiativen befürchten, dass bei einer Besetzung mit Vertretern aus Kommunen, Kreisen, Landtag und Bundestag sowie den etablierten Umweltverbänden die Bürgerinitiativen proportional unterrepräsentiert sein werden.

    Wir fordern, dass mindestens eine einfache Mehrheit der Teilnehmer aus den Reihen der Initiativen benannt wird. Behörden und Politik haben sowohl im Zuge der anschließenden Raumordnung und Planfeststellung als auch über die Parlamente im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung ausreichend Gelegenheit, Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens zu nehmen.